Home | Impressum | Datenschutz | Portal

Tragen Sie hier Ihre Email Adresse ein, um Neuigkeiten im Bereich Adsense zu erhalten.

Impressum

Googel- Suchen und Finden

Stadportal Duisburg

Kostenlos Online Spielen

Kontakte in Deiner Stadt

Google Pagerank Service

Kostenlos Filme downloaden


Impressum im Internet

Deutsche Rechtslage In Deutschland schreibt das Teledienstegesetz seit 2002 vor, dass jeder geschäftsmäßige Dienst im Internet ein Impressum enthalten muss (§ 6 TDG). Da ein Dienst geschäftlich sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist umstritten. Für alle Nicht-Teledienste gilt der Mediendienstestaatsvertrag, der ebenfalls ein Impressum fordert (§ 10 MDStV). Beide Gesetze fordern, dass die entsprechenden Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen. Die erforderlichen Angaben sind sehr unterschiedlich (je nach Rechtsform oder Beruf des Anbieters). Da weder das Teledienstegesetz noch der Mediendienstestaatsvertrag den Begriff Impressum verwenden, sondern lediglich von Informationspflichten sprechen, haben sich verschiedene Bezeichnungen für diese Pflichtangaben etabliert. Neben dem gebräuchlichsten Begriff Impressum sind dies zum Beispiel Webimpressum, Anbieterkennzeichnung. Nach einer umstrittenen Entscheidung des OLG Karlsruhe reicht es allerdings für gewerbliche Websites nicht aus, wenn das Impressum unter dem Navigationspunkt Kontakt zu finden ist, da dabei nicht eindeutig klar wird, dass an dieser Stelle auch die Informationen über die Vertragspartner zu finden sind. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es den Anforderungen von § 6 TDG genügt, wenn das Impressum über zwei Links erreichbar ist.

Bereits bestehende Informationsmöglichkeiten

Websites ohne Impressum lassen sich - wenn sie bei größeren Providern laufen - zumeist über eine Abfrage in den "whois-Datenbanken" näher einordnen (z.B. für deutsche Domains bei DENIC). Das Angebot umfasst Informationen zu Namen und Adresse des Betreibers (wie dieser sie beim Provider bei der Installation der Website hinterließ), Angaben zum Provider selbst und Daten zur Website (Gründungsdatum). Bei gewerblich genutzten Internetseiten ist auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn vorhanden. Bei zulassungsbedürftigen Diensten ist ferner die zuständige Aufsichtsbehörde zu nennen. Auch Angaben zum Handelsregister und der Registernummer sowie zur zuständigen Kammer (z.B. IHK) können je nach Nutzung der Seiten notwendig sein, oder die Angabe einschlägiger berufsrechtlicher Regelungen (Bezeichnung und wie diese zugänglich sind). Auch bei privaten Seiten ist auf jeden Fall zu empfehlen, mindestens diesen Text, von der Titelseite erreichbar und ständig sichtbar unter der Bezeichnung „Impressum“ zu verlinken, andernfalls kann man es mit einem Abmahnverein zu tun bekommen, der im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag für Dritte tätig ist. Für spezielle Personen und Berufsgruppen und manche Institutionen gelten weitergehende Regelungen, es ist angeraten, sich sehr gründlich und aktuell zu informieren, und eher zu viel als zu wenig preiszugeben. Der Disclaimer (Haftungsausschluss) ist von nicht minderer Bedeutung.
Designed and developed by Poolmedien